Inhalt
Wie lauten die Kriterien für eine Förderung?
Die Fördergrundsätze informieren Sie detailliert über die Voraussetzungen für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes. Bitte lesen Sie diese sorgfältig, bevor Sie Ihren Antrag stellen.
1. Die Kulturstiftung des Bundes fördert Projekte erst ab einer Antragssumme von 50.000 Euro.
2. Der Finanzierungsplan Ihres Projekts muss einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, bei denen zum Antragsschluss die gesamte Ko-Finanzierung aus Eigen- und/oder Drittmitteln noch ungesichert ist.
3. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im Internationalen Kontext.
4. Eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes ist ausgeschlossen, wenn das Projekt vor der Jurysitzung bereits begonnen hat oder vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden. Den aktuellen Jurytermin finden Sie auf unserer Website.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Projektplanung, dass Auszahlungen frühestens sechs Wochen nach der Juryentscheidung möglich sind.
Zur ausführlichen Fassung der Fördergrundsätze vom 13. Dezember 2008.
Weiterführende Informationen
Fördergrundsätze zum Download
Sie finden hier die Fördergrundsätze in deutsch und englisch (Stand: 13. Dezember 2008) zum PDF-Download